W o c h e n e n d e
Es wird an den Wochenenden während der Blockbeschulung keine Wochenendunterbringung angeboten.
R a u c h e n u n d A l k o h o l
Hinsichtlich des Rauchens und des Alkoholgenusses gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
- Wer in betrunkenem Zustand im Heim angetroffen wird, kann mit sofortiger Wirkung des Heimes verwiesen werden.
- In den Schlafräumen ist sowohl die Lagerung als auch der Genuss alkoholischer Getränke strengstes untersagt.
- Im gesamten Haus gilt absolutes Rauchverbot.
Der Besitz oder der Genuss illegaler Drogen hat den sofortigen Heimverweis zur Folge!
Im Verdachtsfall wird die Polizei eingeschaltet ! ! !